Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (AGB) gelten für alle von der ESMA Sanitech GmbH geschlossenen Verträge und bilden integrierenden Bestandteil derselben.

2. Vertragsbeginn

Ein Vertrag mit einem Kunden tritt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die ESMA Sanitech GmbH, durch die vorbehaltslose mündliche oder schriftliche Annahme einer schriftlichen Offerte der ESMA Sanitech GmbH durch den Kunden oder mit beidseitiger Unterzeichnung des Kaufvertrages in Kraft.

3. Preise und Zahlungskonditionen

3.1

Die Preise gelten gemäss derzeit gültiger Preisliste ab Lager Othmarsingen.

3.2

Bei den offerierten Preisen handelt es sich um Pauschalpreise, soweit nicht anders vereinbart exkl. MwSt. und inkl. Fahrspesen. In Rechnung gestellt werden jedoch allfälliger zusätzlicher Aufwand, Spesen für Anfahrtswege von über 100 km sowie Transport- und Fahrspesen für weit abgelegene Objekte (ab nächstliegendem grösserem Ort oder ab Talstation).

3.3

Wurden zum Zeitpunkt der Bestellung weder das genaue Mass genommen noch die örtliche Bausituation eingesehen, behält sich die ESMA Sanitech GmbH vor, in Kenntnis der definitiven Masse sowie der Bausituation den Preis bei allfälligen Abweichungen entsprechend der aktuellen Preisliste anzupassen.

3.4

Zusätzlicher Aufwand (z.B. Demontage und Wiedermontage von Duschabtrennungen, Seifenschalen, Haltegriffe usw. sowie unverschuldete Wartezeiten) wird zusätzlich in Rechnung gestellt, ebenso wie unvorhersehbarer Mehraufwand (z.B. Spitzarbeiten, Freilegen von Leitungen, Anpassungen usw., die für die Montage erforderlich sind).

3.5

Ab Versand einer Offerte sind die Preise für 3 Monate bindend.

3.6

Rechnungen sind innert 10 Tagen seit dem Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

3.7

Der Kaufpreis für auf Abruf bestellte Waren wird spätestens am Ende der Abruffrist fällig, falls keine andere schriftliche Vereinbarung erfolgt ist.

3.8

Ein Rückbehalt für Garantie- oder anderweitige Ansprüche des Kunden ist nicht zulässig.

4. Lieferbedingungen

4.1

Die angegebenen Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, die keine vertragliche Verpflichtung der ESMA Sanitech GmbH bedeuten. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferfristen berechtigt nicht zur Annullation der Bestellung.

4.2

Auf Abruf bestellte Waren müssen spätestens innert 3 Monaten ab Bestelldatum abgerufen werden. Erfolgt der Abruf nicht fristgemäss, ist die ESMA Sanitech GmbH berechtigt, die Vorauszahlung des vollen Rechnungsbetrags zu verlangen.

5. Arbeitsbedingungen

5.1

Zur Montage ist das Objekt frei zugänglich zu halten, störende Objekte (Kleinmöbel, Dekorationsobjekte, Dusch- und Badeutensilien usw.) sind zu entfernen. Für den meist notwendigen Unterbruch der Wasserversorgung ist den Monteuren der Standort der entsprechenden Absperrventile mitzuteilen, den Zugang zu gewähren und freizuhalten. Allfällige weitere Bewohner sind durch den Kunden zu informieren.

5.2

Für die Beschädigung von nicht entfernten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

5.3

Bei Arbeiten an alten, verrosteten oder altersschwachen Teilen wird bei deren Beschädigung sowie den daraus entstehenden Folgeschäden keine Haftung übernommen.

6. Gewährleistung

6.1

Die verwendeten Acryl-Einsatzwannen werden unter Verwendung bester Materialien und Beachtung sorgfältigster Arbeit hergestellt. Die ESMA Sanitech GmbH leistet deshalb 10 Jahre Gewährleistung ab Abnahme/Übergabe für die Mängelfreiheit der Arbeit und des gelieferten Materials (vgl. jedoch die nachfolgenden Ausnahmen).

6.2

Der Anschluss der Abflussleitungen erfolgt auf die bestehenden Anschlussleitungen. Die ESMA Sanitech GmbH übernimmt deshalb keine Haftung/Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der bestehenden Leitungen (insbesondere für Bleileitungen). Für die einwandfreie Funktion und Dichtheit wird nur bis und mit dem Anschluss an die bestehende Abwasserleitung Gewährleistung geleistet.

6.3

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind weiter Schäden aus einem unsachgemässen Betrieb oder aus fehlender oder unsachgemässer Reinigung, mechanische Beschädigungen, Brandschäden und daraus resultierend Folgeschäden.

6.4

Auf elastische Bewegungsfugen (Silikonfugen) wird keine Gewährleistung erteilt, da diese wartungsbedürftig sind.

6.5

Jeder festgestellte Mangel muss der ESMA Sanitech GmbH unverzüglich angezeigt werden.

6.6

Bei Arbeiten/Manipulationen durch Drittpersonen oder -firmen (z.B. Haustechniker, Sanitär, Rohrreinigung, Leckortung, Bautrocknung usw.) an der von der ESMA Sanitech GmbH erstellten Installation erlischt mit sofortiger Wirkung jegliche Haftung/Gewährleistung.

7. Termine

7.1

Ausmess- und Montagetermine werden dem Kunden im Regelfall ca. 2 bis 3 Tage vorher mitgeteilt.

7.2

Nimmt der Käufer den Termin nicht wahr, so ist die ESMA Sanitech GmbH berechtigt, Fahrkosten (Fr. 0.70/km) in Rechnung zu stellen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Streitigkeiten werden vor den ordentlichen Gerichten am Sitz des Unternehmers (Dielsdorf) erledigt.

Februar 2016